Darum ist bei der Suche nach vermissten Personen stets im Einzelfall zu prüfen, welche Erfolgsaussichten bestehen. Außerdem wird geprüft, ob es klare Ansatzpunkte gibt, bei denen die Personensuche starten kann. Sind keine ausreichenden Ansatzpunkt gegeben, können wir Ihnen leider nicht helfen. Gibt es hingegen entsprechende Stellen und Angaben, die bei der Suche dienlich sein können und die Aussicht auf Erfolg bieten, lohnt es sich, die Sache einmal näher unter die Lupe zu nehmen.
Wen suchen wir nicht?
Vor jeder Suche wird eine Einzelfall-Untersuchung vorgenommen. Bei weitem nicht jeder Auftrag wird angenommen. Wenn eine Frau von zuhause weggeht, weil sie dort einen Alptraum erlebt hat und sich dann in ein Frauenhaus zurückzieht, suchen wir diese grundsätzlich nicht. Jegliche Anfragen zu Suchen nach einer Frau im Frauenhaus werden rigoros abgelehnt. Ein Frauenhaus ist bei der Adressensuche stets tabu.
Sehr häufig wenden sich auch Menschen an uns, deren gerade volljährige Tochter von zuhause weg ist. Die Familie will nun wissen, wo das Mädchen ist. Auch Aufträge dieser Art nehmen wir nicht an. Tatsächlich hat jedes volljährige Mädchen das unbedingte Recht darauf, ihren eigenen Wohnsitz zu bestimmen. Und wenn sie nicht will, dass die Familie diesen Wohnsitz nicht kennt, so muss man das akzeptieren.
Das sind nur 2 Beispiele von jenen Anfragen, die nicht bearbeitet werden können, wenn es drum geht, eine vermisste Person finden zu können. Ob wir Ihnen bei der Personensuche helfen können, hängt vom Grund Ihrer Anfrage ab. Schreiben sie uns einfach eine Nachricht und wir prüfen Ihren Fall.
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