Das Einwohnermeldeamt hilft nicht weiter?
Wenn Sie eine Melderegisterauskunft zu einer Person benötigen, bedarf es einiger Daten. Die Behörde erteilt Ihnen eine Auskunft, wenn Sie einen Interessennachweis erbringen. Das geht persönlich oder schriftlich oder online.
Dazu benötigen Sie:
- Vorname
- Name
- alte Adresse
- Geburtsdatum
Im besten Fall wissen Sie alle Angaben bei Ihrer Anfrage. 3 von 4 Punkten sind Pflicht, die ersten beiden sind zwingend nötig. Trotzdem ist es denkbar, dass Sie keine Auskunft erhalten, weil das zuständige Einwohnermeldeamt keine aktuelle Anschrift vorliegen hat. Selbst bei der erweiterten Melderegisterauskunft geraten Sie an Grenzen.
In dem Augenblick ist die Adressermittlung durch Profis nötig.
Profis ermitteln die neue Anschrift
Als Dienstleister erteilen wir eine Adressauskunft in Deutschland und vielen anderen Ländern. Wenn Sie eine Adressauskunft einholen weisen Sie im Vorfeld Ihr rechtliches Interesse an der Auskunft nach.
Wir recherchieren nach privaten Personen und Unternehmen. Das geht auch, wenn nur begrenzte Daten vorhanden sind. Ein Beispiel: Sie haben von der Person nur den früheren Namen. Durch Heirat hat sich dieser geändert und Ihre schriftliche Anfrage beim öffentlichen Register war negativ.
Dann ermitteln wir zunächst den aktuellen Namen der betroffenen Person. Im nächsten Schritt erteilen wir eine einfache Adressauskunft gegen eine Gebühr.
Der typische Fall: Schuldner ist unbekannt verzogen
Viele private und gewerbliche Kunden wenden sich an uns, wenn sie schnell eine Auskunft über eine Person benötigen, die ihre Rechnungen nicht bezahlt. Die Post kommt zurück und das Melderegister der Gemeinde im Bürgeramt hat keinen Eintrag. Schuldner melden sich bei der zuständigen Stelle am Wegzugsort nicht um, um den neuen Aufenthalt zu verschleiern. Dann scheitert die Melderegisterauskunft zur Privatperson über die Meldebehörde.
Wir erbringen für den Kunden die Dienstleistung der Adressermittlung. Dazu prüfen wir, wie die Anschrift der gesuchten Person lautet. Dann steht Ihnen die Möglichkeit offen, dort zu vollstrecken.
So gehen Sie vor
Kontaktieren Sie uns online oder per Telefon unter Angabe Ihrer persönlichen Daten. Benennen Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Adressauskunft zum Bürger. Ist der Auftrag erteilt liefern wir die neue Adresse, egal ob in Berlin, München oder sonst wo.
Rufen Sie an: 02369 – 20 30 360