Angebot & Beratung
E-Mail: info@personensuchen.de
Tel: 02369 – 20 30 360
Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Eine Personensuche erfolgt in der Regel nach dem an dieser Stelle graphisch dargestellten Prozess. Unabhängig, ob es sich dabei um Angehörige, umgezogene Schuldner oder Vermisstensachen handelt – an erster Stelle steht die Kontaktaufnahme mit Übermittlung der bekannten Ausgangsdaten zur gesuchten Zielperson.
Am einfachsten ist es, wenn Sie uns alle Informationen, die Ihnen vorliegen, übermitteln. Unsere Personensucher helfen Ihnen gerne weiter. Nutzen Sie zu diesem Zweck unser Kontaktformular.
Sie senden uns alle verfügbaren Details zur gesuchten Person. Je mehr relevante Angaben vorliegen, desto schneller kann eine Person üblicherweise gefunden werden.
Unsere Experten führen eine unverbindliche Vorprüfung durch. Nach der Prüfung erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.
Sie nehmen das Angebot an, indem Sie dieses unterschrieben an uns zurück senden. Unsere Experten führen nun die Personensuche für Sie durch.
Nachdem alle Suchmaßnahmen durchgeführt wurden oder die gewünschten Personendaten bereits frühzeitig ermittelt werden konnten, erhalten Sie alle gewonnenen Daten.
Es gibt gerade bei Forderungssachen die Möglichkeit der Kostenerstattung. Im Einzelfall ist stets ein Rechtsanwalt zu befragen.
Allgemein lässt sich sagen, dass wir die Kosten der Anschriftenermittlung in einer Schuldnersache zu den erstattungsfähigen Kostenarten in der Zwangsvollstreckung gehören können. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Gläubiger nicht durch einfache Nachfrage beim Bürgerbüro in der Lage war, die neue Adresse herauszufinden.
Die Kostenerstattung richtet sich dann nach § 788 und § 91 Zivilprozessordnung (ZPO). In § 788 heißt es: „Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last.“
Im Prinzip kann jeder mündige Bürger eine Personensuche in Auftrag geben. Ob ausreichende Rechtsinteressen vorhanden sind, wird im Vorfeld geprüft.
Gesucht werden die unterschiedlichen Personen. Weil die Gründe für die Personensuche so vielfältig sind, gibt es keinen einzelnen Grund. In der überwiegenden Zahl der Fälle sind es aber Schuldner, die gesucht werden.
Sie fragen bei uns an, indem Sie die bekannten Daten und Fakten mitteilen. Dann erhalten Sie ein Angebot. Nehmen Sie es an, wird die Personensuche aktiviert.
Die Personensuche bleibt stets geheim und wird diskret ausgeführt. Niemand erfährt etwas von Ihrem Auftrag.